„Wir sind Patientinnen und Patienten“

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„Wir sind Ihre Ärztinnen und Ärzte“

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Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet derzeit an mehreren Gesetzen, die die Gesundheitsversorgung von Patientinnen und Patienten in Deutschland verbessern sollen. Warum diese Gesetze die Praxen jedoch eher in Bedrängnis und die Nähe zwischen Ärzten und Patienten in Gefahr bringen, erklären wir beispielhaft anhand von diesen drei Gesetzesvorhaben hier.

Mit diesem Gesetz soll die längst überfällige und im Koalitionsvertrag zugesagte Entbudgetierung häusärztlicher Leistungen kommen. Damit bekämen Hausärztinnen und Hausärzte nach über 30 Jahren Budgetierung endlich ihre Untersuchungen und Behandlungen voll bezahlt. Außerdem soll es künftig eine Bagatellgrenze in Höhe von 300 Euro für Arzneimittelregresse geben, sodass die Krankenkassen bei niedrigeren Beträgen keine Wirtschaftlichkeitsprüfung mehr beantragen können. Das begrüßen wir grundsätzlich. Doch das ist es auch schon an Positivem. Weitere Regelung zur Stärkung der Praxen fehlen in dem Gesetzentwurf: kein Maßnahmenbündel zum Abbau von Bürokratie, keine Regelung zur Förderung der Weiterbildung von Fachärzten und Psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung etc. Offen bleibt außerdem: Was ist mit den Fachärztinnen und -ärzten? Eine Entbudgetierung für sie ist in dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht vorgesehen. Aber auch die Fachärztinnen und -ärzte müssen für ihre Leistungen voll bezahlt werden. 
Statt das vorhandene, von der Bevölkerung geschätzte ambulante Versorgungsangebot auszubauen und zu fördern, will der Bundesgesundheitsminister mit viel Geld neue Strukturen schaffen. Ein Beispiel sind die Gesundheitskioske. Mit einem niederschwelligen Angebot sollen sie vor allem für die Bevölkerung in sozialbenachteiligten Regionen erste Anlaufstelle sein. Abgesehen davon, dass keiner weiß, woher das Personal kommen soll, stellt sich die Frage: Wollen und sollten nicht auch diese Menschen, wenn sie ein Gesundheitsproblem haben, einen Arzt konsultieren können? Noch ist das in Deutschland möglich, wo die Menschen niederschwellig eine Praxis aufsuchen können und nicht wie in vielen anderen Ländern zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gehen müssen. Doch um dieses wertvolle Gut zu erhalten, dürfen die Praxen nicht durch immer neue Regularien und eine einseitige Förderung der Krankenhäuser geschwächt werden.

Um die Gesundheitsversorgung tatsächlich zu verbessern, braucht das Gesetz ein klares Bekenntnis, die Strukturen in der ärztlichen Niederlassung zu stärken: Weniger Bürokratie, mehr Weiterbildungsförderung im ambulanten Bereich und eine tatsächliche Reform der Vergütung.

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Das Gesetz zur grundlegenden Reformierung der deutschen Krankenhauslandschaft ist wichtig und überfällig. Doch das Gesetz fördert einseitig die Krankenhäuser und führt zu einer eklatanten Wettbewerbsverzerrung. Die Krankenhäuser sollen breit in die ambulante Versorgung einsteigen dürfen. Finanziert werden soll das Ganze unter anderem mit Mitteln aus einem Transformationsfonds, der zur Hälfte mit Krankenkassenbeiträgen in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro ausgestattet werden soll. Die Vertragsärztinnen und -ärzte bekommen hingegen kein Geld, um ihre Angebote ausbauen zu können. Wir sehen darin eine große Gefahr, denn die Krankenhäuser gehen damit in Konkurrenz zu den Vertragsärztinnen und -ärzten. Und es betrifft nicht nur die fachärztliche Versorgung. Krankenhäuser sollen ermächtigt werden, eine hausärztliche Versorgung anzubieten, insbesondere in strukturschwächeren oder ländlichen Regionen. Auch in nicht unterversorgten Regionen sollen sie neue Einrichtungen eröffnen dürfen.

Hier scheint die Politik das Ziel aus den Augen zu verlieren, das vielmehr darin liegen sollte, auch in diesen Regionen die selbständige hausärztliche Niederlassung zu fördern. Ambulante Medizin in Praxen steht für eine effiziente Gesundheitsversorgung, und sie wird von den Bürgerinnen und Bürger geschätzt.

Was das Gesetz braucht, ist, konkrete Anreize für ambulant tätige Vertragsärztinnen und -ärzte zu schaffen, ihre Versorgung unter Umständen sogar auszubauen, zum Beispiel durch eine kostendeckende Bezahlung ihrer Leistungen. Denn eine gute medizinische Versorgung braucht beides – starke Praxen und starke Krankenhäuser.

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Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, die Notfall- und Akutversorgung unter anderem durch eine bessere Patientensteuerung auszubauen. ABER: Der Gesetzentwurf Entwurf wird kaum für Entlastung in den Notaufnahmen sorgen und zudem noch die Praxen schwächen.

Im Gesetzesentwurf bleiben viele zentrale Fragen unbeantwortet, was zu einer zusätzlichen Belastung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte führt. Das Gesetzt regelt nicht, in welchem Fall sich Patientinnen und Patienten an die Notaufnahme (Notfall) und in welchem Fall an eine Praxis wenden sollen. Vielmehr wird durch die Öffnung von Notaufnahmen an Integrierten Notfallzentren (INZ) während der Sprechzeiten der Zustrom dort gefördert und ein unklares Rangverhältnis zwischen Arztpraxen und der neuen notdienstlichen Versorgung bei Akutfällen geschaffen.

Darüber hinaus macht das Gesetz Versprechungen an die Bevölkerung, ohne darzulegen, wie diese eingelöst werden sollen. So sieht es eine aufsuchende ärztliche Versorgung rund um die Uhr vor. Ein Service, der über den bisherigen kassenärztlichen Bereitschaftsdienst weit hinausgeht. Wer soll diese Dienste besetzen und wie soll ein Rundum-Fahrdienst durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte funktionieren, wenn nebenher noch ein Praxisbetrieb läuft? Bleibt die Praxis tageweise geschlossen, weil der Arzt in einem INZ Dienst hat?
Was das Gesetz braucht, sind zum einen klare Regeln, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Führung der Integrierten Notfallzentren übernehmen. Zum anderen benötigt es eine verpflichtende Steuerung der Patienten durch vorgelagerte Instanzen – Stichwort: „hotline-first-Strategie" – bevor sie in die Notaufnahme kommen. Das reduziert Abgrenzungsprobleme und macht einen 24/7-Fahrdienst durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte überflüssig.

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Als Haus- und Fachärzte und Psychotherapeuten behandeln wir Patientinnen und Patienten nah am Wohnort und begleiten sie vertrauensvoll – oft ein Leben lang. Doch diese besondere Nähe ist in Gefahr. Um sie zu schützen, muss sich in der Gesundheitspolitik etwas bewegen.

%

37

der Hausärzte in Deutschland sind über 60 Jahre alt

%

62

der Patientinnen und Patienten sagen, dass sich die Arztpraxen in einer Notlage befinden

%

51

der Patientinnen und Patienten finden das Thema ärztliche Versorgung wichtig für ihre Wahlentscheidung

%

50

der Patientinnen und Patienten haben Sorge, dass ihre Praxis bald schließt

%

61

der Ärzte und Psycho­therapeuten überlegen, früher in den Ruhestand zu gehen

%

62

der Ärzte und Psycho­therapeuten fühlen sich durch ihre Arbeit ausgebrannt

%

91

der Ärzte und Psycho­therapeuten fühlen sich durch die bürokratischen Aufgaben überlastet

%

88

der Ärzte und Psycho­therapeuten sagen, dass die derzeitigen Digitalisierungs­maßnahmen ihren Praxis­ablauf beeinträchtigen

Wie viele Ärzte und Psycho­therapeuten sind 60+ und stehen kurz vor dem Renten­eintritt?

  • bis 25 %
  • 25 % - 30 %
  • 30 % - 35 %
  • 35 % - 40 %
  • über 40 %
Google-Maps-Karte mit Umfrage-Daten laden (Damit werden Daten an Google übermittelt)

Quelle: Bundesarztregister. Stand 31.12.2023 / Karte Alle – Zählung nach Personen, ohne ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten. Alle Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten / Karte Hausärzte – Zählung nach Personen, ohne ermächtigte Ärzte / Karte Fachärzte – Zählung nach Personen, ohne ermächtigte Ärzte. Facharztgruppen inkl. gesonderte fachärztliche Versorgung / Karte Psychotherapeuten – Zählung nach Personen, ohne ermächtigte Psychotherapeuten und ärztliche Psychotherapeuten /

Forderungen an die Politik

Immer mehr Bürokratie nimmt den Praxen zu viel Zeit für ihre Patientinnen und Patienten. Bis zu 60 Wochenstunden sind keine Seltenheit bei den Ärztinnen und Ärzten: Neben den Sprechstunden, Haus- und Heimbesuchen, Bereitschaftsdienst und Videosprechstunden müssen sie auch abends und an den Wochenenden zusätzlich Formulare für Renten- oder Reha-Anträge, Krankenkassenanfragen, Arbeitsamtsauskünfte und vieles mehr abarbeiten. Ein Großteil dieser Bürokratie entsteht aus Misstrauen gegenüber den Ärzten, Psychotherapeuten und Patienten – und ist deshalb verzichtbar. Manchmal würden auch kleine Dinge helfen, wie ein einheitliches Formular für alle Krankenkassenanfragen.

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Seit Jahren werden die Praxen nur zu ca. 90 % für alles bezahlt, was sie für ihre Patientinnen und Patienten leisten (#ZeroPayDay). Gleichzeitig sind auch bei ihnen die Kosten für fast alles gestiegen: nicht zuletzt für Personal, Miete, Energie, medizinische Geräte und Material. Die Praxen brauchen eine volle und ausreichende Finanzierung, damit sie auch in Zukunft attraktive Arbeitgeber sowie Aus- und Weiterbildungsstätten sein können – und gemeinsam mit ihren Teams für Sie nah!

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Anstatt von Bürokratie zu entlasten, belastet die Digitalisierung die Praxen bisher zusätzlich. Technik und Prozesse landen unausgereift in den Praxen, technische Störungen behindern den Praxisbetrieb und die Patientinnen und Patienten werden von manchen Krankenkassen alleingelassen: keine ausreichende Aufklärung über eRezept oder elektronische Patientenakte (ePA). Auch das müssen dann die Praxen übernehmen. Sie sind die Vorreiter. Aber sie brauchen ausreichend getestete, funktionierende Technik sowie eine kostendeckende Finanzierung. Und ihre Patientinnen und Patienten brauchen digitale Souveränität durch Aufklärung und Information von Krankenkassen und Bundesgesundheitsministerium.

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Statements zur aktuellen Situation der Haus- und Fachärzte und Psychotherapeuten

Dr. Nicole Mattern

Gynäkologin

Dr. Denise Lundershausen

HNO-Ärztin

Dr. Panos Bouliopoulos

Orthopäde

Klaus-Peter Schaps

Hausarzt

Dr. Oskar Kuhnert

Landarzt

Dr. Kristin Müller-Popkes

Psychotherapeutin

Dr. Henning Pelz

Onkologe

Maijana Linhard

Kinderärztin